Wann wurde die Anlage in Betrieb genommen?

Das Inbetriebnahmedatum entscheidet darüber, ob Sie von Netz­kosten­reduzierungen profitieren können.
- Bei Inbetriebnahme vor dem 01.01.2024: keine Netz­kosten­reduzierung.
- Bei Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024: mögliche Netz­kosten­reduzierung je nach Zählerkonstellation.

Separater Zähler vorhanden?

Ein separater Zähler misst den Verbrauch Ihrer Wärmepumpe oder E-Mobilitäts­anlage unabhängig vom Haushaltsstrom.
- Ohne separaten Zähler: Standardmodul (Modul 1), vorausgesetzt die Anlage wurde ab dem 01.01.2024 in Betrieb genommen.
- Mit separatem Zähler: Möglichkeit für Module 2 oder 3 (bei intelligentem Messsystem).